Allgemeinen Ausstellungsregeln des 1.IMCCC e.V.

 

1. Anmeldung/Meldegebühren
Grundsätzlich werden Meldungen erst nach Bezahlung der Meldegebühren bearbeitet. Diese sind entweder
zusammen mir der Meldung mittels eines Verrechnungsscheck zu begleichen oder aber möglichst umgehend
auf das Konto Nr.: 300 552 50 11 des 1.IMCCC e.V. bei der Raiffeisenbank Rhein-Berg e.G BLZ 370 695 21 unter
Angabe des Ausstellungstermins und des Namens des Ausstellers zu überweisen bzw. einzuzahlen.

Für Nach- und Ummeldungen sowie Klassenänderungen nach Meldeschluss müssen wir leider einen
Kostenbeitrag von € 5,- berechnen. Änderungen am Ausstellungstag selbst sind aus organisatorischen
Gründen grundsätzlich nicht mehr möglich.

Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass wir die Gesamtsumme der Meldegebühren auch dann
berechnen müssen, wenn die Katze innerhalb von 2 Wochen vor der Ausstellung abgemeldet wird oder ohne
Abmeldung der Ausstellung ganz fernbleibt.

Für den Fall, dass die Ausstellungen aufgrund behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt abgesagt werden
muss, können Meldegebühren ebenfalls nicht erstattet werden.

2. Einlass/Amtstierärztliche Bestimmung
Einlass für Aussteller: 07:30 Uhr bis 09:00 Uhr
Beginn des Richtens: ca. 09:30 Uhr
Ende der Ausstellung: in der Regel 18:30 Uhr

Beim Einlass sind dem Amtstierarzt folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Bescheinigung über die Tollwutimpfung (mind. 30 Tage alt, nicht älter als ein Jahr!)
  • Bescheinigung über Impfung gegen Katzenseuche (nicht älter als ein Jahr!)
  • bei Würfen: amtstierärztliches Zeugnis. dass der Herkunftsort der Tiere und der Mutterkatze frei von
    Tollwut ist. Die Bescheinigung darf nicht älter als 10 Tage sein!

Vor Betreten der Ausstellung werden die Katzen auf Ungeziefer, wie Flöhe, Milben, Pilze etc, untersucht.
Eine Entscheidung über die Zulassung trifft allein der kontrollierte Tierarzt. Für den Fall der
Zurückweisung können Meldegebühren nicht erstattet werden.

Wir weisen darauf hin, dass das Verlassen der Ausstellung mit ausgestellten Tieren vor dem offiziellen Ende
der Ausstellung nicht erlaubt ist und einen Ausschluss von zukünftigen Ausstellungen unseres Vereines zur
Folge haben kann. Der Aussteller verzichtet mit seinem vorzeitigen Verlassen für diesen Fall ausdrücklich
auf an diesem Tage erworbene Titel, Richterberichte, Urkunden und Pokale der Tiere.

Im Interesse der Tiere ist das Rauchen in der Ausstellungshalle nicht erlaubt. Bitte weisen Sie ggf.
andere Besucher oder Aussteller darauf hin.

Da zwischenzeitlich in kaum einer Ausstellungshalle die Möglichkeit der Müllentsorgung besteht, bitten
wir, die Abfälle selbst mitzunehmen und auch den Käfig so zu hinterlassen, wie Sie ihn vorgefunden haben,
Ggf. müssen wir leider eine Reinigungs- bzw. Entsorgungspauschale in Höhe von € 10,- berechnen.

3. Bewertungen
Bitte beachten Sie auch, dass Richterberichte nicht anfechtbar sind. Falls Sie mit einer Bewertung nicht
einverstanden sind, lassen Sie sich die Entscheidung ggf. erläutern aber verzichten Sie im Interesse der
Fairness darauf, sich Bewertung zu "ermotzen".

4. Haftung
Die Teilnahme an den Ausstellungen des 1.IMCCC e.V. erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung des Vereins,
seiner Organe oder von mit Aufgabe betrauter Mitglieder für Schäden oder Nachteile aller Art ist
ausgeschlossen.


Für weitere Fragen steht Ihnen unser Meldebüro gerne zur Verfügung. Wir werden uns freuen, Sie auf unserer
Ausstellung begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen für diesen Fall bereits einen harmonischen Verlauf und
viel Erfolg.